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Arbeitsrechtslexikon

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Organisationswahl

Was wählen die Mitglieder?

Alle Mitglieder, die an ihren Mitgliederversammlungen teilnehmen, wählen dort die Delegiertenversammlung ihrer IG Metall vor Ort. Die Delegiertenversammlung ist das Parlament der Verwaltungsstelle. Es entscheidet über alle örtlichen Gewerkschaftsangelegenheiten. Die Verwaltungsstellen geben Ort und Termin der Wahl bekannt. Wählbar ist, wer mindestens zwölf Monate Mitglied der IG Metall ist. Und wählen darf, wer mindestens drei Monate der IG Metall angehört. Frauen sind gemäß ihres Mitgliedanteils in der Verwaltungsstelle zu wählen. Wer kandidieren will, soll sich bei seiner Verwaltungsstelle melden. Vor allem sind auch junge Kolleginnen und Kollegen willkommen, die sich für ihre Region stark machen wollen.

Warum wählen gehen?
Eine hohe Wahlbeteiligung garantiert ein breites Meinungsspektrum. Und: Aktive Beteiligung aller Mitgliedergruppen bringt die gewerkschaftliche Arbeit der IG Metall weiter.


Wer wählt was?

Die Delegiertenversammlung wählt die Bevollmächtigen und Kassierer sowie die Beisitzer in den Ortsvorstand. Der vertritt die Verwaltungsstelle sowohl gegenüber den Mitgliedern als auch gegenüber Dritten. Er leitet die Verwaltungsstelle und tagt einmal im Monat. Auch die Mitglieder der Tarifkommissionen und die Delegierten für die Bezirkskonferenz werden von der Delegiertenversammlung gewählt. Die Mitgliedergruppen Jugend, Frauen, Migranten, Angestellte, Handwerk, Senioren und Erwerbslose können Ausschüsse bilden, um ihre Interessen besser zu vertreten. In der Regel werden diese Ausschüsse auf der Delegiertenversammlung gebildet.

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