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Arbeitsrechtslexikon

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Schwerbehindertenvertretung

Was ist eine Schwerbehindertenvertretung?
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten (§95 Abs. 1 SGB IX).

Welche Aufgaben hat die Schwerbehindertenvertretung?
Die SBV fördert die Teilhabe schwerbehinderter Beschäftigter, überwacht Vorschriften und beantragt Maßnahmen.

Wo kann eine Schwerbehindertenvertretung gewählt werden?
Wählen können Betriebe mit mindestens fünf schwerbehinderten oder gleichgestellten regelmäßig Beschäftigten. Gewählt werden: eine Schwerbehinderten-Vertrauensperson und wenigstens ein Stellvertreter. Betriebsräte wirken auf die SBV-Wahl hin (§93 SGB IX).

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