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Arbeitsrechtslexikon

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Tarifvertrag Beschäftigungssicherung

Schon seit 1994 bestehen für die Metall-, Elektro- und Stahlindustrie Tarifverträge zur Beschäftigungssicherung, kurz TV Besch. Sie wurden abgeschlossen für den Fall, dass Betriebe nicht mehr genug Arbeit haben und Kurzarbeit nicht mehr möglich ist. Die TV Besch ermöglichen es, über freiwillige Betriebsvereinbarungen die Arbeitszeit vorübergehend zu senken, um Entlassungen zu vermeiden.
Absenken der Arbeitszeit
So lange Arbeitnehmer kürzer arbeiten, sind sie vor Kündigungen geschützt. Die Arbeitszeit kann für alle gesenkt werden oder nur für einzelne Abteilungen oder Gruppen. Und zwar in ostdeutschen Metall- und Elektrobetrieben auf 32 bis 33 Stunden in der Woche, in den meisten westdeutschen auf 30, in Bayern und Niedersachsen auf 29 Stunden und in der Stahlindustrie auf 28 Stunden.

Arbeitet jemand zehn Prozent weniger, erhält er auch zehn Prozent weniger Entgelt. Auch die Sozialversicherungsbeiträge verringern sich entsprechend. Ein Teillohnausgleich ist derzeit nur in der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württembergs geregelt. Es kann aber betrieblich vereinbart werden, das Urlaubs- und Weihnachtsgeld auf das Monatsentgelt umzulegen, um die monatlichen Abzüge gering zu halten.

Kein Ersatz für Kurzarbeit
Anders als bei Kurzarbeit zahlen die Metall-Beschäftigten Arbeitszeitverkürzungen nach dem TV Besch also allein. Darum sieht die IG Metall in ihnen keinen Ersatz für Kurzarbeit. Der TV Besch soll nur dann zum Zuge kommen, wenn Kurzarbeit nicht (mehr) geht.

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