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Arbeitsrechtslexikon

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Tarifvertrag Qualifizierung

Nach den Tarifverträgen müssen Arbeitgeber die Betriebsräte einmal jährlich über technische oder organisatorische Veränderungen informieren und die Auswirkungen, Qualifizierungsbedarfe und -maßnahmen für die Beschäftigten mit ihnen beraten. Ist nichts anderes vereinbart, muss der Arbeitgeber jedes Jahr mit jedem Beschäftigten ein individuelles Qualifizierungsgespräch führen. Den konkreten Bedarf legen beide gemeinsam fest. Der Arbeitnehmer kann selbst Vorschläge machen.Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat jedes Jahr berichten, wie er die Maßnahmen umgesetzt hat. Der Tarifvertrag sieht vor, dass Ältere, An- und Ungelernte und Teilzeitbeschäftigte besonders gefördert werden.

Werde ich für Qualifizierungsmaßnahmen freigestellt?
Für Weiterbildung, die sein Wissen erhalten oder an veränderte Anforderungen anpassen soll,wird er von der Arbeit freigestellt. Der Arbeitgeber zahlt sein Entgelt weiter und übernimmt die Kosten. Dasselbe gilt für Maßnahmen, die ihn für neue Arbeiten qualifizieren, wenn bisherige wegfallen. Soll die Qualifizierung dem Beschäftigtenhelfen, höherwertige Aufgaben übernehmen zu können, wird er nur zumTeil dafür unter Fortzahlung der Vergütung freigestellt (in der Regel zu 50 Prozent).

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