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Arbeitsrechtslexikon

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Urlaub nehmen

Wie nehme ich Urlaub?
Indem Sie ihn beim Arbeitgeber beantragen. Bei wem Sie ihn konkret beantragen müssen, ist von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich.

Muss ich den Urlaub schriftlich beantragen?
Sie sollten Ihren Urlaub immer schriftlich beantragen, um einen Nachweis zu haben.

Kann meine Firma den Zeitpunkt meines Urlaubs festlegen?
Der Arbeitgeber legt den Zeitpunkt des Urlaubs fest. Er hat aber dabei Ihre Wünsche zu berücksichtigen und muss diesen grundsätzlich nachkommen.
Ausnahme: Ihren Wünschen stehen dringende betriebliche Gründe entgegen, zum Beispiel ein zusätzlicher, wichtiger Auftrag oder es sind zu viele Kollegen krank und Ihre Abteilung ist unterbesetzt.

Was passiert, wenn mehrere Kolleg/innen zur gleichen Zeit Urlaub nehmen möchten?
Dann muss der Arbeitgeber nach sozialen Gesichtspunkten entscheiden, wessen Ansprüche Vorrang haben. Zum Beispiel diejenigen von Mitarbeitern, die schulpflichtige Kinder haben und deshalb an die Ferienzeiten gebunden sind. Weitere Faktoren, die eine Rolle spielen können: Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit, familiäre Planungen etc.

Was passiert, wenn mein Arbeitgeber meine Urlaubswunsch ablehnt?
Dann müssen Sie erst mal bleiben. Sie dürfen den Urlaub nicht einfach antreten. Sie können den Betriebsrat um Hilfe bitten oder schlimmstenfalls gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Sie können in so genannten einstweiligen Verfahren eine schnelle Klärung herbeiführen, wenn der gewünschte Urlaubstermin kurz bevorsteht.
Sie dürfen aber nicht ohne Genehmigung in Urlaub gehen, sonst drohen Ihnen arbeitsrechtliche Konsequenzen wie zum Beispiel Abmahnung oder Kündigung.

Kann der Arbeitgeber eine Urlaubsgenehmigung widerrufen?
Grundsätzlich nicht. Der Arbeitgeber ist an seine Genehmigung gebunden. Wenn sie freiwillig auf den Urlaubstermin verzichten, sollten sie sich Stornogebühren etc. ersetzen lassen.

Kann mich mein Chef aus dem Urlaub zurückholen?
Nein. Sie müssen deshalb nicht einmal eine Urlaubsadresse beim Arbeitgeber hinterlassen. Das geht grundsätzlich nur mit Ihrer Zustimmung. Wenn sie einverstanden sind, sollten Sie vereinbaren, dass Ihr Arbeitgeber die Kosten für den abgebrochenen Urlaub übernimmt.

Kann ich Urlaub auf das nächste Jahr übertragen?
Ja, aber nur bis zum 31. März des Folgejahres, wenn dringende betriebliche Gründe oder personenbedingte Gründe (Krankheit) vorliegen. Danach verfällt der Anspruch, es sei denn, es gibt dafür eine anders lautende betriebliche oder tarifvertragliche Regelung.
Ausnahme: Nach Rechtsprechung des EuGH verfällt der Urlaub nicht, sondern muss auf das gesamte nächste Jahr übertragen werden, wenn der Arbeitnehmer bis einschließlich 31. März arbeitsunfähig erkrankt war und den Urlaub aus diesem Grund nicht nehmen konnte. Dies gilt in jedem Fall für den gesetzlichen Urlaubsanspruch.


Darf ich im Urlaub woanders arbeiten?
Nein, denn Sie sollen ja Ihre Arbeitskraft regenerieren. Ausnahme: Vom Arbeitgeber gestattete Nebentätigkeiten. Oder so genannte Gefälligkeitsarbeiten bei Freunden oder Verwandten. Die sind auch nicht genehmigungspflichtig.

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