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Arbeitsrechtslexikon

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Vertrauensleute

Was sind Vertrauensleute?
Vertrauensleute sind neben dem Betriebsrat Ansprechpartner für die Beschäftigten im Betrieb. Vertrauensleute sind nicht gesetzlich institutionalisiert und haben trotzdem eine große Bedeutung: weil sie meist näher dran sind an der täglichen Arbeit der Beschäftigten und damit auch an deren Sorgen und Anliegen.

Was machen Vertrauensleute?

  • Sie beraten IG Metall-Mitglieder, erläutern Ziele und Aufgaben der IG Metall.
  • Sie informieren die IG Metall-Mitglieder über Gesetze, Tarifverträge, Verordnungen und Vereinbarungen.
  • Sie vertreten gemeinsam mit den Mitgliedern deren Interessen am Arbeitsplatz und im Betrieb.
  • Sie verteilen Informationsmaterial der Gewerkschaft und nutzen diese Gelegenheit zur Diskussion im Betrieb.
  • Sie sind das Bindeglied zwischen Betriebsrat und Belegschaft.
  • Sie nehmen an gewerkschaftlichen Veranstaltungen teil und qualifizieren sich in Seminaren der IG Metall.


Was ist der Vertrauenskörper?
Als Vertrauenskörper wird die Summe aller Ansprechpartner für die Beschäftigten im Betrieb bezeichnet. Dazu zählen Vertrauensleute, IG Metall-Betriebsräte, Jugend- und Auszubildendenvertreter sowie die Vertrauensleute der Schwerbehinderten.

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