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Arbeitsrechtslexikon

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Weiterwirkende Verpflichtungen

Was sind weiterwirkende Verpflichtungen?
Auch wenn Ihr Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß beendet wurde, wirken trotzdem noch einige Verpflichtungen weiter. Dazu zählen insbesondere:

  • die Geheimhaltungs- und Schweigepflicht.
  • die Pflichten aus einem Wettbewerbsverbot.

Urlaub: Urlaubstage, die Sie aus betrieblichen Gründen oder wegen Krankheit nicht vor Ablauf Ihres Arbeitsverhältnisses nehmen konnten, müssen Ihnen ausbezahlt werden. Haben Sie dagegen mehr Urlaub gehabt als Ihnen zustand? Dann brauchen Sie das Urlaubsentgelt nicht zurückzuzahlen. Sie müssen aber das zu viel gezahlte Urlaubsgeld erstatten, wenn es der Arbeitgeber zurückfordert oder verrechnet.

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