Der Vorrang von tariflichen Regelungen schützt die Beschäftigten einzelner Betriebe vor der Konkurrenz um tarifliche Mindeststandards.
Diese Betriebsvereinbarungen können Tarifverträge konkretisieren, dürfen aber ihre Substanz nicht verändern. Zum Beispiel darf die Dauer des Urlaubs nicht verringert werden. Betrieblich regelbar ist jedoch, wann der Urlaub genommen werden kann.