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Tariflexikon

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Bezugnahme / Verweisung

Manchmal wird in Tarifverträgen auf andere Tarifverträge verwiesen (zum Beispiel Stufentarifvertrag Ost, Anerkennungstarifvertrag) oder auf Gesetze. Im Zweifel „dynamisch“, d.h. auf die jeweilige Fassung des Tarifvertrages oder des Gesetzes. Es gibt mehrere Arten, die Unterschiede sind zum Beispiel bei dem Konflikt um die volle Lohnfortzahlung oder die Kündigungsfristen deutlich geworden:

  • deklaratorische Tarifregelung:
    Eine Gesetzesänderung schlägt unmittelbar auf den Tarifinhalt durch (zum Beispiel nur noch 80 Prozent Lohnfortzahlung oder längere Kündigungsfrist);
  • konstitutive Tarifregelung:
    Sie wird durch eine Gesetzesänderung nicht tangiert. Bezugnahme auf Tarifverträge gibt es häufig in Arbeitsverträgen. Der Arbeitgeber gibt damit auch den Nichtmitgliedern die tariflichen Leistungen.

Beispiele

  • „Die Übernahme von Auszubildenden richtet sich nach § 8 des Tarifvertrages zur Beschäftigungsbrücke ...“ (§ 3 Tarifvertrag Beschäftigungssicherung Metall- und Elektroindustrie NRW, 2002)
  • „Der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte regelt sich nach dem Schwerbehindertengesetz – jetzt: SGB IX – in der jeweiligen Fassung.“ (§ 16.1 Manteltarifvertrag Metall- und Elektroindustrie Niedersachsen)


Zum Nachlesen

  • Däubler, TVR, Rn. 119 ff., 386
  • Kempen/Zachert, Tarifvertragsgesetz, § 1 Rn. 377 ff.
  • Ohl u.a. , Handbuch Manteltarifvertrag, Seite 68 f.

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