Entgeltrahmentarifvertrag

Der Entgeltrahmentarifvertrag (ERA) hat mit seiner Einführung in der Metall- und Elektroindustrie die bis dahin gültigen unterschiedlichen Regeln zur Entgeltfindung von ArbeiterInnen und Angestellten abgelöst.

Seither gelten einheitliche Regeln für das Entgelt der Beschäftigten. Dadurch wird zum Beispiel eine dreieinhalbjährige Berufsausbildung gleich bewertet, unabhängig davon ob sie in einem gewerblichen, kaufmännischen oder technischen Beruf stattgefunden hat. Auch die Regeln für die Ermittlung des Leistungsentgeltes und die Belastungszulagen sind jetzt unabhängig davon, ob die Tätigkeit von ArbeiterInnen oder Angestellten ausgeführt wird.

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