Dieser Tarifvertrag wird zwischen IG Metall und Arbeitgeberverband nur für ein (oder mehrere, namentlich genannte) Unternehmen und deren Beschäftigte abgeschlossen. Er gilt als originärer Zusatz-, Ergänzungs- oder Sondertarifvertrag, Härteregelung.
Der firmenbezogene Tarifvertrag unterscheidet sich zum Firmentarifvertrag (zwischen Gewerkschaft und Firma):
ordnungspolitisch (weil der Form nach ein Verbandstarifvertrag)
ideologisch (viele Metallarbeitgeberverbände lehnen Firmentarifverträge mit AGV-Mitgliedern ab)
Beispiele
Sanierungstarifvertrag aufgrund des Tarifvertrages zur Unternehmenssicherung (Thüringen)
Gehaltstarifvertrag für die Firma Daimler Aerospace Airbus GmbH, Vereinbarung von Arbeitszeitkonten