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Firmenbezogener (oder unternehmensbezogener) Verbandstarifvertrag

Dieser Tarifvertrag wird zwischen IG Metall und Arbeitgeberverband nur für ein (oder mehrere, namentlich genannte) Unternehmen und deren Beschäftigte abgeschlossen. Er gilt als originärer Zusatz-, Ergänzungs- oder Sondertarifvertrag, Härteregelung.

Der firmenbezogene Tarifvertrag unterscheidet sich zum Firmentarifvertrag (zwischen Gewerkschaft und Firma):

  • ordnungspolitisch (weil der Form nach ein Verbandstarifvertrag)
  • ideologisch (viele Metallarbeitgeberverbände lehnen Firmentarifverträge mit AGV-Mitgliedern ab)


Beispiele

  • Sanierungstarifvertrag aufgrund des Tarifvertrages zur Unternehmenssicherung (Thüringen)
  • Gehaltstarifvertrag für die Firma Daimler Aerospace Airbus GmbH, Vereinbarung von Arbeitszeitkonten
  • Tarifvertrag Firma Vögele


Zum Nachlesen

  • Däubler, TVR, Rn. 611 ff.
  • Kempen/Zachert, Tarifvertragsgesetz, § 1 Rn. 221 ff.
  • Oberberg/Schoof, AiB 2002, Seite 169 ff.

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