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Firmentarifvertrag

Der Firmentarifvertrag wird zwischen IG Metall und einem einzelnen (oder mehreren) Unternehmen abgeschlossen, auch Haus- oder Werktarifvertrag genannt. Es können alle Arbeits- und Entgeltbedingungen geregelt werden.

Der einzelne Arbeitgeber ist (neben den Arbeitgeberverbänden) tariffähig (§ 2 Tarifvertragsgesetz). Seit Anfang der 90er Jahre steigt die Zahl der Firmentarifverträge.

Beispiele

  • eigenständiger Werkstarifvertrag (zum Beispiel Volkswagen),
  • Anerkennungstarifvertrag, der die Anwendung des Flächentarifvertrages garantiert,
  • Ergänzungstarifvertrag, mit dem einzelne Inhalte (beispielsweise Eingruppierung oder Arbeitszeit) zusätzlich oder abweichend vom Flächentarifvertrag mit einem verbandsgebundenen Unternehmen geregelt werden. Er kann erstreikt werden. Vgl. auch „firmenbezogener Verbandstarifvertrag“.


Zum Nachlesen

  • Däubler, TVR, Rn. 63 ff.
  • Kempen/Zachert, § 2 Rn. 99 ff.
  • Ohl u.a., Handbuch Manteltarifvertrag, Seite 36
  • BAG vom 10.12.2002 -1 AZR 96/02 -

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