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Flächentarifvertrag

IG Metall und Arbeitgeberverband schließen für einen bestimmten räumlichen Geltungsbereich eines Wirtschaftszweiges und eine Region (der „Fläche“) einen Flächentarifvertrag ab. Dieser ist typisch für die Tariflandschaft in Deutschland und wird auch Verbandstarifvertrag genannt. Der Gegensatz ist ein Firmentarifvertrag.

Das (Flächen-) Tarifvertragssystem in Deutschland garantiert weitgehend gleiche Bedingungen für die Betriebe einzelner Branchen. Der Flächentarifvertrag legt die Mindeststandards fest und erfüllt somit Schutzfunktionen für
die Beschäftigten.

Seit zwei Jahrzehnten versuchen Konservative und Neo-Liberale verstärkt, den Flächentarifvertrag zugunsten betrieblicher Regelungen zu atomisieren. Damit wollen sie den Schutz der Beschäftigten durchlöchern und den Einfluss der Gewerkschaften und Betriebsräte brechen.

In den vergangenen Jahren hat der Druck auf den Flächentarifvertrag enorm zugenommen, einschließlich von Versuchen – in der Regel erfolglos – den Tarifvertrag zu unterlaufen. Immer wieder werden von den Arbeitgebern Einschnitte in bestehende Tarifverträge, weitergehende Öffnungsklauseln oder gar Einschränkungen bei der Tarifautonomie gefordert.

Im Bezirk Südwest ist es 2004 gelungen, mit dem Tarifabschluss (Pforzheim Vereinbarung; heute: Tarifvertrag Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsaufbau) drohende Eingriffe der Politik in die Tarifautonomie zu verhindern.

Beispiel

  • Manteltarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie in NRW
  • Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung für Arbeiter, Angestellte und Auszubildende in der Bekleidungsindustrie Alte Bundesländer
  • Tarifvertrag über Löhne, Gehälter und Auszbildungsvergütungen in der Schrott- und Recyclingwirtschaft Neue Bundesländer


Zum Nachlesen

  • IG Metall, Tarifautonomie – das Beste für alle, August 2002
  • Kempen/Zachert, TVG, Gundlagen Rn. 270
  • Ohl u.a., Handbuch Manteltarifvertrag, Seite 27
  • WSI, Tarifhandbuch 2003, Seite 248 f., 275

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