Eine Gewerkschaft ist die Selbsthilfeorganisation der abhängig Beschäftigten. Nach dem Tarifvertragsgesetz sind nur Gewerkschaften tariffähig, d.h. nur sie können Tarifverträge abschließen, nicht dagegen schwache, „gelbe“ Vereine.
Anforderungen an Gewerkschaften durch die Rechtsprechung:
sie müssen zum Ziel haben, die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu fördern, insbesondere durch Tarifverträge;
es muss sich um einen freiwilligen Zusammenschluss handeln, er muss demokratisch aufgebaut sein;
sie müssen eine „Mächtigkeit“ haben, d.h. die Macht und die Fähigkeit, Druck und Gegendruck auf die Arbeitgeber auszuüben;
sie müssen über eine dauerhafte und leistungsfähige Organisation verfügen.