Gewerkschaft

Eine Gewerkschaft ist die Selbsthilfeorganisation der abhängig Beschäftigten. Nach dem Tarifvertragsgesetz sind nur Gewerkschaften tariffähig, d.h. nur sie können Tarifverträge abschließen, nicht dagegen schwache, „gelbe“ Vereine.

Anforderungen an Gewerkschaften durch die Rechtsprechung:

  • sie müssen zum Ziel haben, die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu fördern, insbesondere durch Tarifverträge;
  • es muss sich um einen freiwilligen Zusammenschluss handeln, er muss demokratisch aufgebaut sein;
  • sie müssen eine „Mächtigkeit“ haben, d.h. die Macht und die Fähigkeit, Druck und Gegendruck auf die Arbeitgeber auszuüben;
  • sie müssen über eine dauerhafte und leistungsfähige Organisation verfügen.


Beispiele
Keine Gewerkschaften sind:

  • AUB – Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsratsangehöriger
  • CGD – Christliche Gewerkschaften Deutschlands: Arbeitsgericht Gera vom 23.10.2002 – 2 BV 3/2000, AuR 2002, 478
  • CGBH – Christliche Gewerkschaft Bau und Holz, BAG
  • CGBCE – Christliche Gewerkschaft Bergbau-Chemie-Energie, BAG
  • strittig ist DHV – Deutscher Handels- und Industrieangestellten-Verband


Zum Nachlesen

  • BAG , Beschluss vom 16.06.2000 – 1 ABR 21/99 –
  • Buchholz, Verkauft und verraten – Wie selbsternannte Gewerkschaften Arbeitnehmer und ihre Interessen missachten.
  • Buchholz, Christliche Gewerkschaft Metall. Gewerkschaftsfreiheit oder Tarifdumping?, Frankfurt 1996 (Schriftenreihe der IG Metall Nr. 140
  • Buchholz, Stärken Sie bitte den Unternehmern den Rücken, AUB, Frankfurt 1998
  • Däubler, TVR, Rn. 48 ff.
  • Kempen/Zachert, Tarifvertragsgesetz, § 2 Rn. 10 ff.
  • Ohl u.a., Handbuch Manteltarifvertrag, Seite 34 f.

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