Bis in die siebziger Jahre hinein waren Ortsklassen ein verbreitetes Mittel, um Tarifverdienste räumlich zu differenzieren. Sie staffeln die tariflichen Grundvergütungen innerhalb der regionalen Tarifbereiche abhängig von Größe und Lage der Städte, Gemeinden bzw. Kreise. In einigen Tarifbereichen gibt es heute noch Ortsklassen.
Beispiel
Der Manteltarifvertrag für die hessische Metallindustrie sah 1951 noch 3 Ortsklassen vor, und zwar: S = 100 Prozent A = 94 Prozent B = 88 Prozent Sukzessive erfolgte in den folgenden Jahren eine Anhebung der Ortsklassen A und B, 1966 eine Reduzierung auf zwei Ortsklassen mit einem Abstand von 5 Prozent und 1972 ihre völlige Aufhebung.
Für das Kfz-Handwerk in Berlin und Brandenburg wurden 1991 Ortsklassenregelungen geschaffen, die eine unterschiedliche Bezahlung für das ehemalige Berlin/Ost, die Peripherie und das ländlich geprägte Land Brandenburg beinhalteten. Sie wurden zwischenzeitlich durch einen „Hauptstadtzuschlag“ abgelöst.