Sanierungstarifvertrag

Ein Sanierungstarifvertrag hat mehrere Bedeutungen:

  • Ein Tarifvertrag, mit dem für ein sanierungsfähiges Unternehmen vorübergehend die tariflichen Leistungen ausgesetzt, verändert oder herabgesetzt werden; vgl. auch „Härtefall“, „Sondertarifvertrag“.
  • Ein Tarifvertrag für sog. Sanierungsgesellschaften. Diese sind in den 90er Jahren in den Neuen Bundesländern gebildet worden, zum großen Teil öffentlich finanziert durch die sog. „produktive Arbeitsmarktförderung“; durch Gesetz wurden tarifliche Leistungen auf 80 Prozent bzw. 90 Prozent des sonst üblichen gedeckelt (§§ 275, 265 SGB III)
  • Ein Tarifvertrag zur Bildung einer Transfer- und Beschäftigungsgesellschaft, um den Verbleib oder die Rückkehr in den sogenannten Ersten Arbeitsmarkt zu erreichen. Dies geschieht u. a. durch verschiedene Maßnahmen der beruflichen Neuorientierung.


    Beispiel
    Sonderfallregelung:
    „Die Tarifvertragsparteien werden sich, wie bisher, in besonders gravierenden Fällen, z.B. zur Abwendung einer Insolvenz, darum bemühen, für einzelne Unternehmen Sonderregelungen zu finden, um damit einen Beitrag zum Erhalt der Unternehmen und der Arbeitsplätze zu leisten.“ (§ 6 Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung, Metallindustrie Nordrhein-Westfalen vom 28. Oktober 2002)

    Zum Nachlesen
    Wolfgang Schroeder: „10 Jahre Tarifpolitik in Ostdeutschland“, spw 2001, Seite 55 ff.



» Tariflexikon