Sockelbetrag

Der Sockelbetrag ist Bestandteil eines Lohn- und Gehaltstarifvertrages. Es wird einmal ein fester Euro- Betrag vereinbart, der allen Beschäftigten einheitlich gezahlt wird. Darauf aufbauend wird eine prozentuale Entgelterhöhung gezahlt (x Euro plus y Prozent).

Der Sockelbetrag bewirkt eine prozentual stärkere Anhebung der unteren Entgeltgruppen und damit eine soziale Komponente.

Beispiel
Forderung 50 Euro plus 3 drei Prozent.

Zum Nachlesen

  • Däubler, Tarifvertragsrecht, Rn. 558
  • WSI, Tarifhandbuch 2003, Seite 281

» Tariflexikon