In der Praxis treten Tarifkonkurrenzen auf, wenn auf ein und dasselbe Arbeitsverhältnis mehrere Tarifverträge zur Anwendung kommen (Beispiel: gleichzeitige Geltung von Verbandstarifvertrag und Haustarifvertrag durch jeweils beiderseitige Tarifbindung). Diese Konkurrenzen löst die Rechtsprechung nach dem Grundsatz der Spezialität. Dieser Konflikt wird nach dem Grundsatz gelöst: der speziellere Tarifvertrag gilt (i. d. R der Haustarifvertrag)