Tarifverträge bedürfen der Schriftform, ansonsten sind sie unwirksam (Paragraf 1 Abs. 2 Tarifvertragsgesetz). Sie müssen deshalb von den Tarifvertragsparteien (bzw. ihren Vertretern/innen) unterschrieben sein.
Die Angaben/Namen müssen mit denen im „Rubrum“ übereinstimmen.
Beispiel
METALL UNTERWESER Verband der Metall- und Elektro-Industrie e.V., Bremen
Unterschrift
NORDMETALL Verband der Metall- und Elektro-Industrie e.V., Hamburg
Unterschriften NORD-WEST-METALL Verband der Metallindustriellen des Nordwestlichen Niedersachsens e.V., Wilhelmshaven, zugleich für seine Verbandsgruppen Cuxhaven, Oldenburg, Ostfriesische Werften und Wilhelmshaven
Unterschriften
IG Metall, Bezirksleitung Hamburg, Bezirk Küste
Unterschriften
(aus Tarifvertrag Beschäftigungsbrücke April 2000)