Verbandstarifvertrag

Tarifvertrag zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband für einen bestimmten Tarifbereich bzw. Geltungsbereich.

Lange Zeit prägend für das bundesdeutsche Tarifmodell: Für Beschäftigte und Betriebe einer Branche gelten – überbetrieblich vereinbart – gleiche Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen, Unterbietungskonkurrenz wird vermieden/erschwert.

Das System der Verbands- oder Flächentarifverträge steht unter dem Druck der Deregulierer, die auf betriebliche oder gar einzelvertragliche Lösungen orientieren.
Gegensatz: Firmentarifvertrag

Beispiele

  • Lohntarifvertrag für die Holzindustrie und Kunststoffverarbeitung in Baden-Württemberg
  • Manteltarifvertrag für das Kfz-Handwerk und den Kfz-Handel in NRW


Zum Nachlesen

  • IG Metall, Zukunftswerkstatt Tarifvertrag, August 2002
  • Kempen/Zachert, Tarifvertragsrecht, § 1 Rn. 23 ff.
  • WSI, Tarifhandbuch 2003, Seite 287

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