Tarifvertrag zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband für einen bestimmten Tarifbereich bzw. Geltungsbereich.
Lange Zeit prägend für das bundesdeutsche Tarifmodell: Für Beschäftigte und Betriebe einer Branche gelten – überbetrieblich vereinbart – gleiche Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen, Unterbietungskonkurrenz wird vermieden/erschwert.
Das System der Verbands- oder Flächentarifverträge steht unter dem Druck der Deregulierer, die auf betriebliche oder gar einzelvertragliche Lösungen orientieren. Gegensatz: Firmentarifvertrag
Beispiele
Lohntarifvertrag für die Holzindustrie und Kunststoffverarbeitung in Baden-Württemberg
Manteltarifvertrag für das Kfz-Handwerk und den Kfz-Handel in NRW
Zum Nachlesen
IG Metall, Zukunftswerkstatt Tarifvertrag, August 2002