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Arbeitsaufgabe (§ 2)

Eine Arbeitsaufgabe ist Teil der betrieblichen Gesamtarbeit, die im Ergebnis der betrieblichen Arbeitsteilung nach Menge und Art bestimmt ist, und zwar unabhängig davon, wie groß dieser Teil der betrieblichen Gesamtarbeit ist, d.h. ob sie eine Einzelaufgabe ist oder einen Aufgabenbereich umfasst.

Eine Arbeitsaufgabe besteht i. d. R. aus mehreren verschiedenen Tätigkeiten; sie kann im Einzelfall auch nur eine Tätigkeit umfassen.

Die Arbeitsaufgabe ist Grundlage der Arbeitsbewertung nach dem ERA-Punktbewertungsverfahren.

Die Arbeitsaufgabe wird üblicherweise dem Beschäftigten zur Ausführung übertragen und mit ihm

arbeitsrechtlich vereinbart.

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