Anforderungsmerkmale / Arbeitsanforderungen (§ 3 Nr. 1)
Anforderungsmerkmale bilden die Struktur der Arbeitsanforderungen ab, die sich aus der Arbeitsaufgabe an den Beschäftigten stellen.
Sie dienen in der tariflichen Konkretisierung (Können / Handlungs- und Entscheidungsspielraum / Kooperation / Mitarbeiterführung) zur Kennzeichnung und Unterscheidung der zu bewertenden Anforderungen aus der Arbeitsaufgabe.