Bewertung der Arbeitsaufgabe / Arbeitsbewertung (§ 3 Nr. 1)

Arbeitsbewertung ist die personenneutrale Bewertung des Anforderungsniveaus einer übertragenen Arbeitsaufgabe gemäß den Anforderungsmerkmalen des tariflichen Punktbewertungsverfahrens.

Für jedes Anforderungsmerkmal sind tarifliche Bewertungsstufen gebildet, denen Punkte zugeordnet sind. Aus der Addition der Punktwerte der zutreffenden Bewertungsstufen aller Anforderungsmerkmale ergibt sich als Ergebnis der Arbeitsbewertung der Gesamtpunktwert für die Arbeitsaufgabe. Dieser bestimmt die zuzuordnende Entgeltgruppe.

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