Einstufung der Arbeitsaufgabe (§ 3 Nr. 1)

Einstufung ist die Zuordnung einer gemäß dem tariflichen Punktbewertungsverfahren bewerteten Arbeitsaufgabe (= Arbeitsbewertung) zu einer Entgeltgruppe des ERA und hat als solche noch keinen direkten Personenbezug, der erst durch die Eingruppierung hergestellt wird.

Vorgegeben sind die tariflichen Entgeltgruppen EG 1 bis EG 14, denen jeweils Punktebündel hinterlegt sind. Entsprechend der im Ergebnis der Arbeitsbewertung bestimmten Gesamtpunktzahl wird die Arbeitsaufgabe somit einer der 14 Entgeltgruppen zugeordnet

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