Bei den tariflichen Niveaubeispielen handelt es sich um Arbeitsaufgaben, die von den Tarifvertragsparteien gemeinsam beschrieben, bewertet und in eine Entgeltgruppe eingestuft worden sind.
Die tariflichen Niveaubeispiele sind keine direkt betrieblich verwendbaren Aufgabenbeschreibungen: Sie sind vielmehr Orientierungshilfen und erläutern die korrekte Anwendung des ERA für die betriebliche Praxis. Darüber hinaus gehend haben sie keine unmittelbare Bedeutung für die Eingruppierung eines Beschäftigten. Maßgebend hierfür ist immer die Einstufung der konkreten betrieblichen Arbeitsaufgaben vor dem tatsächlichen arbeitsorganisatorischen Hintergrund des jeweiligen Betriebs.