Gemäß ERA-Anlage 1a wird mit dem Anforderungsmerkmal „Können" die Gesamtheit der erforderlichen Kenntnisse (Arbeits-/ Fachkenntnisse), Fähigkeiten und Fertigkeiten beschrieben, über die ein Beschäftigter verfügen muss, um die übertragene Arbeitsaufgabe ausführen zu können.