Gemäß ERA-Anlage 1a wird mit dem Anforderungsmerkmal „Können" die Gesamtheit der erforderlichen Kenntnisse (Arbeits-/ Fachkenntnisse), Fähigkeiten und Fertigkeiten beschrieben, über die ein Beschäftigter verfügen muss, um die übertragene Arbeitsaufgabe ausführen zu können.
Das für die Ausführung der Arbeitsaufgabe erforderliche Können (Arbeits-/Fachkenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten) wird grundsätzlich durch „Anlernen" und/oder „Ausbildung" und/oder „Berufserfahrung" erworben. Zum „Anlernen" gehören das Einarbeiten und Einüben.