Fachausbildung - zusätzliche (ERA - Anlage 1a)

Eine über die Berufsausbildung hinausgehende zusätzliche Fachausbildung dient der Vertiefung und Erweiterung der beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten. Dadurch werden üblicherweise die Voraussetzungen geschaffen, eine höherwertige Arbeitsaufgabe auszuführen.

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