Zusammenarbeit (ERA - Anlagen 1a und 1b)

Zusammenarbeit ist das erforderliche aufgabenbezogene Zusammenwirken mit anderen Beschäftigten, welches i.d.R. unter einem gemeinsamen Ziel steht bzw. zu einem gemeinsamen Ergebnis führen soll. Dazu zählt auch die zur Erfüllung der eigenen Arbeitsaufgabe notwendige Zusammenarbeit mit anderen.

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