Kaum Kommunikation und Zusammenarbeit (Bewertungsstufe 1)
„Kaum Kommunikation und Zusammenarbeit" bedeutet einfachen und formalen Informationsaustausch mit anderen Beschäftigten, z.B. bei der Übernahme und Abgabe der Arbeitspapiere, bei der Meldung von Störungen oder Unregelmäßigkeiten.