Regelmäßige Kommunikation und Zusammenarbeit (Bewertungsstufe 2)

"Regelmäßige Kommunikation und Zusammenarbeit" bedeutet, periodisch (z.B. zeit- oder ereignisgebunden) oder in größerer Häufigkeit situationsbedingt mit anderen Beschäftigten in einen Informationsaustausch zu treten und/oder zur Lösung der eigenen oder einer gemeinsamen. Aufgabe mit ihnen zweckgebunden zusammenzuwirken.

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