Anleiten - fachlich (ERA - Anlagen 1a und 1b)

Fachliches Anleiten bedeutet die Vermittlung von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen an Beschäftigte zur ordnungsgemäßen Ausführung ihnen übertragener Arbeiten. Im Gegensatz zum Anernen erfolgt fachli-ches Anleiten immer unmittelbar im Zusammenhang mit der Ausübung einer bestimmten eingegrenzten Arbeitsaufgabe.

Z. B. sind einmaliges einfaches Einweisen, Unterweisen und/oder Anleiten von Beschäftigten, z. B. nach der Installation arbeitsplatzbezogener Hard- und/oder Software durch die IT- bzw. EDV-Mitarbeiter, nach dem Einrichten von Maschinen durch den Einrichter u. ä., kein fachliches Anleiten im Sinne des ERA (vgl. ERA-Niveaubeispiel 05.03.05.10).

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