Anweisen - fachlich (ERA - Anlagen 1a und 1b)
Fachliches Anweisen bedeutet die Aufforderung an einen Beschäftigten, eine Tätigkeit, die dieser grundsätzlich fachlich beherrscht, in einer ihm geläufigen oder modifizierten Art und Weise auszuführen.
Anweisen - fachlich (ERA - Anlagen 1a und 1b)Fachliches Anweisen bedeutet die Aufforderung an einen Beschäftigten, eine Tätigkeit, die dieser grundsätzlich fachlich beherrscht, in einer ihm geläufigen oder modifizierten Art und Weise auszuführen. |