Kein Führen erforderlich (Bewertungsstufe 1)

Diese Stufe ist eine „Null-Stufe", da die Erforderlichkeit des Führens in seine verschiedenen Ausprägungen nicht zum Inhalt der Arbeitsaufgabe gehört.

Der Zuordnung zu dieser Bewertungsstufe widerspricht nicht

  • die nur kurzzeitige gelegentliche Zuordnung anderer Beschäftigte, z.B. Helfer bei Unterstützungsmaßnahmen,
  • die nur gelegentliche Betreuung von Auszubildenden, Praktikanten, Leiharbeitnehmer etc. während des Betriebsdurchlaufes.

» ERA Glossar NRW