Fachliches Anweisen, Anleiten und Unterstützen von Beschäftigten (Bewertungsstufe 2)

Diese Stufe beinhaltet im Rahmen der eigenen Arbeitsaufgabe das fachliche Führen im Hinblick auf Anweisen, Anleiten und/oder Unterstützen gegenüber anderen Beschäftigten.

Üblicherweise handelt es sich in dieser Bewertungsstufe um Arbeitsaufgaben von Vorarbeitern im bisherigen gewerblichen und von Gruppenleitern im bisherigen Angestelltenbereich.

Gleichermaßen zählen auch die Arbeitsaufgaben solcher Beschäftigten dazu, denen zur Erfüllung eines bestimmten betrieblichen Aufgabenzweckes andere i.d.R. geringer qualifizierte Beschäftigte zugeteilt sind, .B. Maschinen- oder Anlagenführer mit Helfer; Techniker mit Servicepersonal .A. sowie die regelmäßige Betreuung von Auszubildenden, Praktikanten, Leiharbeitnehmer etc.

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