Bezugsleistung - tarifliche (§ 8 Nr. 1 Abs. 3, ERA - Anlage 1a)

Die tarifliche Bezugsleistung ist die Leistung, die von einem für die auszuführende Arbeit genügend geeigneten, eingearbeiteten und eingeübten Beschäftigten ohne gesteigerte Anstrengung bei menschengerechter Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung auf Dauer erreicht und erwartet werden kann. (siehe auch Bezugsleistung - betriebliche)


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