Bezugsleistung - betriebliche (§ 8 Nr. 1 Abs. 2)

Die betriebliche Bezugsleistung it heim Leistungsentgelt die jeweils spezifische Ausprägung der tariflichen Bezugsleistung entsprechend der angewandten Entgeltmethode.

Beim Akkordentgelt entspricht sie der menschlichen Normalleistung (siehe § 7 Nr. 3 ERA).

Beim Prämienentgelt ist sie der Bezugspunkt für die Festlegung der Prämienausgangsleistung (siehe § 8 Nr. 1 ERA).

Bei einer Leistungsvereinbarung (Zielvereinbarung I) ist sie der Bezugspunkt für die zu vereinbarenden Bestimmungsgrößen der jewels zu erreichenden Zielgrößen. (siehe auch Bezugsleistung - tarifliche)

» ERA Glossar NRW