Der Entgeltgrundsatz bestimmt sich dadurch, ob dem über das tarifliche Grundentgelt hinausgehenden Entgelt sachbezogene Bestimmungsgrößen oder Beurteilungsmerkmale für das Leistungsverhalten zugrunde liegen.
Die Entgeltgrundsätze werden unterschieden nach
Leistungsentgelt oder
Zeitentgelt.
(siehe auch Beeinflussbarkeit und Nachvollziehbarkeit)