Zu einem die Leistungsvereinbarung, wen den vereinbarten Zielen analog dem Prämienentgelt sachbezogene Bestimmungsgrößen mit zu erreichenden Leistungsgrößen zugrunde gelegt werden. In diesem Fall wird diese Ziel- bzw. Leistungsvereinbarung dem Leistungsentgelt zugeordnet.
Zum anderen wird die Zielvereinbarung mit vereinbarten Beurteilungsmerkmalen für das Leistungsverhalten analog der Leistungsbeurteilung (Leistungszulage) dem Zeitentgelt zugeordnet.