Zielvereinbarung (§ 9 Nr. 1)

Es werden zwei Ausprägungsformen unterschieden:

  • Zu einem die Leistungsvereinbarung, wen den vereinbarten Zielen analog dem Prämienentgelt sachbezogene Bestimmungsgrößen mit zu erreichenden Leistungsgrößen zugrunde gelegt werden. In diesem Fall wird diese Ziel- bzw. Leistungsvereinbarung dem Leistungsentgelt zugeordnet.
  • Zum anderen wird die Zielvereinbarung mit vereinbarten Beurteilungsmerkmalen für das Leistungsverhalten analog der Leistungsbeurteilung (Leistungszulage) dem Zeitentgelt zugeordnet.

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