Methoden der Datenermittlung (ERA - Anlage 2, § 8 Nr. 4)

Beim Abschluss der Betriebsvereinbarungen zum Akkord, zur Prämie und zur Zielvereinbarung I sind die Methoden der Datenermittlung festzulegen.

Zu den bekanntesten Methoden der Datenermittlung zählen das Messen, das Rechnen, das Zählen, das Schätzen und die Anwendung von Systemen vorbestimmter Zeiten sowie das Befragen, das Selbstauf-schreiben und das Zeitklassenverfahren.

Weitergehend können auch maschinelle und/oder elektronische Aufzeichnungen (.B. Nutzungsschreiber an Maschinen, BDE-Systeme u.Ä.m.) sowie statistische Unterlagen (z.B. Produktions-, Qualitäts-, Auslastungs-und/oder andere betriebliche Statistiken) für die Ermittlung von Daten für Leistungsvorgaben herangezogen werden.

(Hinweis: Bei Akkordentgelt ist ERA - Anlage 2 „Verfahrensordnung zur Ermittlung der Vorgabezeiten bei Akkord" zu berücksichtigen!)

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