Nicht jedes von einem Unternehmen begonnene Neubauprojekt kann bis zum Bi-lanzstichtag fertig gestellt werden. Die bis dahin getätigten Investitionen werden im Sachanlagevermögen unter der Position „Anlagen im Bau“ erfasst. Abschreibungen werden bis zur Fertigstellung nicht vorgenommen. Erst mit Fertigstellung erfolgt die Umgliederung in die entsprechende Bilanzposition. Beispiel: Das neue Verwaltungs-gebäude für das Unternehmen ist zum Bilanzstichtag noch nicht bezugsfertig.