Bei Ausleihungen handelt es sich um Kapitalforderungen, die z. B. durch die Vergabe von Darlehen an Gesellschafter oder verbundene Unternehmen entstehen. Je nach Laufzeit werden sie dem Anlage- oder Umlaufvermögen zugerechnet. Bei einer Min-destlaufzeit von vier Jahren wird der Posten stets im Anlagevermögen aktiviert, bei einer vereinbarten Laufzeit von unter einem Jahr werden diese Ausleihungen stets dem Umlaufvermögen zugerechnet. Liegt die Laufzeit zwischen einem Jahr und vier Jahren, ist die subjektive Absicht der Unternehmensleitung hinsichtlich des Zwecks der Ausleihung für den Bilanzansatz entscheidend (siehe auch „Finanzanlagen“).