Bestandsveränderungen

Bestandsveränderungen sind Teil der Gesamtleistung eines Unternehmens. Kann während einer Abrechnungsperiode nur ein Teil der Produktion verkauft werden, müssen die noch nicht am Markt abgesetzten Erzeugnisse und Leistungen als Bestandsveränderungen erfasst werden. Als Gesamtleistung des Unternehmens werden also nicht nur die verkauften Produkte berücksichtigt, sondern auch die „fertigen“ und „unfertigen“. Eine Bewertung des (unverkauften) Bestands erfolgt zu Herstel-lungskosten (§ 255 Abs. 2 HGB). Ist der Bestand zum Bilanzstichtag höher als der Vorjahreswert, liegt eine Bestandserhöhung vor, im anderen Fall eine Bestandsmin-derung (siehe auch „Bewertungspolitik unfertige/fertige Erzeugnisse“).

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