Die Vorräte eines Unternehmens bestehen aus den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Handelswaren, unfertigen Erzeugnissen und Leistungen, fertigen Erzeugnissen sowie geleisteten Anzahlungen. Um ihre Menge zu ermitteln, wird i. d. R. am Ende des Geschäftsjahres eine körperliche Inventur vorgenommen (siehe auch „Inventur“) (§ 240 Abs. 2 HGB). Diese Mengen werden dann zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Im Rahmen des Wertansatzes bestehen legale Bewertungs- und somit Ergebnisgestaltungsspielräume. Wird z. B. der höhere von zwei zulässigen Wertansätzen gewählt, resultiert daraus ein besseres Jahresergebnis.