Zur Klassifizierung der unterschiedlichen Bilanzarten werden verschiedene Kriterien herangezogen: die Rechtsgrundlage (handels-, steuerrechtliche Bilanzen), die Auf-stellungsgrundlage (gesetzliche, vertragliche, freiwillige Bilanzen), die Abrechnungs-periode (Quartals-, Zwischen-, Jahresbilanzen), die Zahl der berücksichtigten Unter-nehmen (Einzel- oder Konzernbilanz) oder der Anlass der Bilanzierung (Jahres-, Gründungs-, Spaltungsbilanz).