Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist am 29. Mai 2009 in Kraft getre-ten. Das Gesetz stellt die tief greifendste Reform der deutschen Rechnungslegung seit den achtziger Jahren dar. Der handelsrechtliche Jahresabschluss bleibt Grundlage für die Ausschüttungsbemessung und für die steuerliche Gewinnermittlung. Die Konzernrechnungslegung nähert sich dagegen internationalen Rechnungslegungsstandards an. Der überwiegende Anteil der Regelungen ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2009 beginnen. Für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2008 beginnen, besteht ein Wahlrecht zur vorzeitigen (dann aber vollständigen) Anwendung der Änderungen.