Einheitsbilanz

Unternehmen müssen zur Darstellung und Dokumentation der Geschäftstätigkeit ei-nes Geschäftsjahres sowohl eine Handelsbilanz als auch eine Steuerbilanz erstellen. Entspricht die aufgestellte Handelsbilanz in vollem Umfang auch den steuerrechtlichen Vorschriften, spricht man von einer Einheitsbilanz (siehe auch „Bilanzarten“). Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (siehe auch „BilMoG“) wurde die umgekehrte Maßgeblichkeit abgeschafft. Außerdem wurde handelsrechtlichen Neuerungen durch steuerliche Beschränkungen entgegengewirkt. Durch die Abkopplung des Steuerrechts vom Handelsrecht werden Bestrebungen erschwert, eine Einheitsbilanz aufzustellen.

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