Einzelwertberichtigung

Ist bei einer Forderung aus Lieferungen und Leistungen ein Ausfallrisiko zu erwarten, dann muss in entsprechender Höhe eine Einzelwertberichtigung gebildet werden. Die Einzelwertberichtigung wird in der Bilanz ebenso wie die Pauschalwertberichtigung vom Forderungsbestand des Unternehmens abgezogen (siehe auch „Pauschalwertberichtigung“). In der GuV reduziert eine Einzelwertberichtigung das Jahresergebnis. Der Betrag wird unter der Position „sonstige betriebliche Aufwendungen“ ausgewiesen.

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