Der Finanzmittelfonds umfasst Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Zu den Zahlungsmitteln zählen die liquiden Mittel ersten Grades, wie Schecks, Kassenbestand sowie jederzeit fällige Bundesbankguthaben und Guthaben bei Kreditinstituten. Zahlungsmitteläquivalente müssen jederzeit und ohne große Wertabschläge in liquide Mittel umgewandelt werden können und dürfen nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen. Ihre Restlaufzeit, vom Tag der Anschaffung gerechnet, darf nicht länger als drei Monate betragen. Festgeldanlagen mit mehr als dreimonatiger Lauf-zeit sind demzufolge keine Zahlungsmitteläquivalente. In Konzernabschlüssen wird die Veränderung des Finanzmittelfonds durch die so genannte Kapitalflussrechnung erklärt, in der die (Finanz-)Mittelherkunft und die (Finanz-)Mittelverwendung gezeigt werden.