In Folge der Änderung des § 256 HGB im Rahmen des Bilanzrechtsmodernisie-rungsgesetzes (siehe auch „BilMoG“) ist für Jahres- und Konzernabschlüsse für das nach dem 31. Dezember 2009 beginnende Geschäftsjahr das Hifo-Verfahren (Hifo = highest in - first out) nicht mehr zulässig (siehe auch „Bewertungsverfahren Vorräte“).