Die Inventur bezeichnet eine Bestandsaufnahme sämtlicher Vermögensgegenstände eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt. Zu diesem Zweck werden die Güter mengenmäßig erfasst (Zählen, Messen, Wiegen) und anschließend bewertet. Die Inventur sollte zum Bilanzstichtag erfolgen, kann aber auch innerhalb von drei Monaten vor bzw. nach dem Bilanzstichtag durchgeführt werden (§ 241 Abs. 3 HGB).